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Basics Aufsichtsratssitzung (7): Beschlüsse ohne Sitzungen

16/02/2011

Heute: Können Aufsichtsratsbeschlüsse ohne Sitzung gefasst werden? Von der schriftlichen Stimmabgabe zu unterscheiden ist die Beschlussfassung ohne Sitzung (§ 108 Abs. 4 AktG). Sie kann schriftlich, telegraphisch, per Telefax, über das Internet oder fernmündlich erfolgen, muss aber – soweit die Satzung nichts anderes bestimmt – zwingend unterbleiben, wenn auch nur ein einziges Mitglied widerspricht. Hiermit werden Aufsichtsratssitzungen im Wege der (mehr…)

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Dr. Jörg Zätzsch, LL.M. (Tulane University)
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Berlin