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Basics Aufsichtsratssitzung (8): Verfahrensfehler

28/02/2011

Heute: Was sind die Folgen einer Verletzung der Verfahrensvorschriften? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jeder Beschluss des Aufsichtsrates, der nach Inhalt oder Verfahren gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung verstößt, nichtig. Die Rechtsprechung nimmt – anders als bei Beschlüssen der Hauptversammlung – keine Unterscheidung zwischen nichtigen und lediglich anfechtbaren Beschlüssen vor. Sie will im Interesse der Rechtssicherheit (mehr…)

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Dr. Jörg Zätzsch, LL.M. (Tulane University)
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