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Beitragsbefreiung für Honorar-Notärzte in der Sozialversicherung

08/03/2017

Überraschend hat der Bundestag am 16.Februar 2017 mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) für Honorar-Notärzte im Rettungsdienst die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung beschlossen. Beitragsfreiheit besteht dann, wenn die Honorar-Notärzte entweder in eigener Praxis niedergelassen oder anderweitig mit mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt sind (BT-Ds. 18/11205). Dies ist angesichts der strikten Rechtsprechung der (mehr…)

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Dr. Sören Langner, LL.M.
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