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Bekannte Marken können auch in nicht eingetragenen Klassen Schutz genießen

02/07/2021

Mit zunehmender Bekanntheit einer Marke steigt auch ihre Kennzeichnungskraft. Das BPatG hatte nun zu entscheiden, wie weit der Sonderschutz bekannter Marken reicht.

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Autoren

Robin Schmitt