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Beschaffung von Heron-Drohnen für Bundeswehr rechtmäßig

01/06/2017

Mit seinem Beschluss vom 31. Mai 2017 (VII-Verg 36/16) hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf die Entscheidung der Vergabekammer beim Bundeskartellamt bestätigt. Hintergrund der Entscheidung ist die Beschaffung eines unbemannten Flugsystems (Unmanned Areal System) für die Bundeswehr. Im Januar 2016 hatte der Generalinspekteur eine Auswahlentscheidung (AWE) getroffen, wonach die israelische Drohne Heron TP beschafft werde. Hierbei handelt es sich um (mehr…)

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Dr. Christian Scherer
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