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Beteiligungsvereinbarung muss keine Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter enthalten

15/02/2019

Besonderheit der SE ist der Vorrang einer einvernehmlichen Lösung über die Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung zwischen Firmenleitung und Arbeitnehmervertretern. Das LAG Baden-Württemberg (Urteil v. 9. Oktober 2018 – 19 TaBV 1/18) stärkt im Zusammenhang mit der Umwandlung einer deutschen AG in eine SE die Regelungsautonomie der Betriebsparteien bei Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung. Gewerkschaften sahen Sitzgarantie im Aufsichtsrat in Gefahr Im Jahr 2014 (mehr…)

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Patricia Jares
Principal Counsel
Köln