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Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat – wer ist zuständig?

28/03/2019

Der örtliche Betriebsrat ist für die Angelegenheiten zuständig, die nur „seinen″ Betrieb betreffen (§ 80 Betriebsverfassungsgesetz). Betrifft die zu regelnde Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe und kann sie nicht auf der Ebene des örtlichen Betriebsrats geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat zuständig (§ 50 Betriebsverfassungsgesetz). Der Sonderfall des Restmandats Ein Sonderfall der Betriebsratszuständigkeit ist das Restmandat: Geht ein Betrieb, etwa durch eine (mehr…)

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Dr. Saskia Pitzer
Counsel
Köln
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Dr. Felix Fuchs
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