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Betriebsratswahlen 2018: Wer trägt die Kosten?

12/10/2017

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers regelt § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Ganz allgemein gefasst, fallen unter die Kostentragungspflicht alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Dazu zählen unter anderem Kosten für Sachmittel, Reisekosten, Schulungskosten, Kosten für die Versäumnis von Arbeitszeit und sogar eventuell entstehende Rechtsanwaltskosten. Kosten für Sachmittel Der Arbeitgeber hat zunächst die Kosten für die Beschaffung (mehr…)

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Dr. Stefanie Klein-Jahns
Counsel
Köln