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Beweislastumkehr des § 476 BGB zu Gunsten der Verbraucher auszulegen

25/10/2016

Der BGH hat kürzlich Vorgaben des EuGH im Hinblick auf die Beweislastvermutung des § 476 BGB umgesetzt (Urteil v. 12.10.2016 – VIII ZR 103/15). Dies hat Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher bei fast jedem Kauf. Beide Urteile sind nicht ganz leicht zu verstehen. Was die Rechtsprechungsänderung in der Praxis bedeutet, erklären wir daher noch einmal mit einfachen Worten und Beispielen. (mehr…)

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Dr. Frederik Leenen, LL.M. (UConn)
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Berlin