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Beweisverwertungsverbot von Daten, die durch einen Keylogger erlangt wurden

15/08/2017

Das BAG entschied (Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 681/16), dass der Einsatz von Keyloggern im Arbeitsverhältnis erheblichen Bedenken gegenübersteht. Die durch einen Keylogger ermittelten Erkenntnisse über die Privattätigkeiten eines Arbeitnehmers dürfen daher im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden. Keylogger widerlegt Aussage des Arbeitnehmers In dem Verfahren ging es um die außerordentliche – hilfsweise ordentliche – Kündigung eines (mehr…)

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Dr. Gerlind Wisskirchen
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