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BGH bewahrt Lebensversicherer vor Milliarden-Nachzahlungen

21/07/2010

„Das 3,5 Milliarden Ding“ – so betitelte die Verbraucherzentrale Hamburg  im Jahre 2007 ihren Aufruf zu einer Sammelklage gegen verschiedene Lebensversicherer. Adressaten waren die Versicherungsnehmer von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die diese in den Jahren zwischen 1996 bis 2005 vorzeitig gekündigt hatten. Hintergrund waren mehrere Urteile des Bundesgerichtshof, der die Klauseln zur Berechnung der Rückkaufswerte der betroffenen Verträge für unwirksam erklärte (Urt. (mehr…)

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Thomas Maur, LL.M.
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