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BGH: Schriftformheilungsklausel im Mietvertrag unwirksam

09/11/2017

Aus der Entscheidung folgt, dass jede Partei einen langfristigen Mietvertrag unter Berufung auf Schriftformmängel vorzeitig kündigen kann – auch, wenn der Mietvertrag eine Schriftformheilungsklausel enthält. Wirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln umstritten Mietverträge mit einer Festlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen schriftlich abgeschlossen werden (§ 550 BGB). Alle wesentlichen Vertragsbedingungen – insbesondere der Mietgegenstand, die Miethöhe sowie die Dauer und Parteien des Mietverhältnisses (mehr…)

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Dr. Hans Fabian Kiderlen
Principal Counsel
Hamburg