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BGH stärkt Schutz der Geschäftsführung durch D&O-Versicherung

15/12/2020

Der BGH hat entschieden, dass Ansprüche nach § 64 GmbHG gegen die Geschäftsführung wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife durch die D&O-Versicherung abgesichert sind.

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Autoren

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Franziska Fuchs, LL.M. (The University of Sydney)
Senior Associate
Stuttgart
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Dr. Alexandra Schluck-Amend
Partnerin
Stuttgart