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BGH zum Begriff des Sachmangels

17/05/2019

Mit Urteil vom 20. März 2019 (Az. VIII ZR 213/18) musste der BGH innerhalb von wenigen Jahren zum wiederholten Mal entscheiden, wann sich eine Kaufsache gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und damit mangelhaft ist. Fehlt in einem Kaufvertrag eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung, ist die Frage der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache danach zu beurteilen, ob (mehr…)

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Autoren

Dr. Kai-Oliver Giesa