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Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs als Gestaltungsmittel zum Ausschluss einer Arbeitnehmerüberlassung

27/09/2021

Ein unternehmensübergreifender (dauerhafter) Personaleinsatz kann über einen Gemeinschaftsbetrieb abgebildet werden, ohne dass die Voraussetzungen einer Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Der Gemeinschaftsbetrieb kann sich daher als Gestaltungsmittel anbieten, um die Anwendung des AÜG auszuschließen.

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Dr. Alexander Bissels
Partner
Köln
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Kira Falter
Partnerin
Köln