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BNetzA-Festlegung zur Konvertierung von Erdgas bestätigt

23/05/2018

Mit der Festlegung Konni Gas 2.0 vom 21. Dezember 2016 hatte die Bundesnetzagentur („BNetzA“) die ursprüngliche Festlegung „Konni Gas 1.0“ vom 27. Februar 2012 in Teilen widerrufen und abgeändert. Hintergrund der Festlegungen ist der technische Betrieb der beiden deutschen Marktgebiete. Dieser erfolgt unterschieden nach den beiden Gasqualitäten H- und L-Gas. Gleichwohl können die Marktteilnehmer das jeweilige Marktgebiet qualitätsübergreifend ohne Einschränkungen (mehr…)

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Dr. Friedrich von Burchard
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Düsseldorf