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Bösgläubigkeit bei wiederholter Anmeldung eines identischen Zeichens für identische Waren/Dienstleistungen

18/06/2021

Wer eine identische Marke für identische Waren und Dienstleistungen in der Absicht einer künstlichen Verlängerung der Benutzungsschonfrist anmeldet, erfüllt den Tatbestand der Bösgläubigkeit.

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Autoren

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Dr. Katja Middelhoff
Counsel
Köln