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Brennpunkt Digitalisierung und Mitbestimmung: Nach Facebook und Google Maps diesmal Twitter

11/02/2019

Nach der aufsehenerregenden Facebook-Entscheidung des BAG (Beschluss v. 13. Dezember 2016 – 1 ABR 7/15) steht erneut die Diskrepanz zwischen der rasanten Digitalisierung und der restriktiven Rechtsprechung zu § 87 I Nr. 6 BetrVG im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Aufmerksamkeit. Das LAG Hamburg (Beschluss vom 13. September 2018 – 2 TaBV 5/18) bejahte kürzlich die Frage, ob ein vom Arbeitgeber unterhaltener Twitter Account (mehr…)

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Dr. Gerlind Wisskirchen
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