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BYOD und Datenschutz: Private Smartphones dienstlich genutzt

28/07/2015

Die wichtigsten datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Stolpersteine bei der Einführung von „Bring Your Own Device“ (BYOD) für Arbeitnehmer. Um dem Wunsch nach besserer Erreichbarkeit nachzukommen, nutzen immer mehr Arbeitnehmer beruflich Smartphones, von denen auf dienstliche Mails und Datenbanken zugegriffen und Telefonate geführt werden können. Auch privat nutzen mittlerweile die meisten Arbeitnehmer Smartphones. Um die vielfach als unbequem und altmodisch empfundene parallele (mehr…)

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Autoren

Jan Peter Schiller