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Corona-Pandemie: Behördliche Betriebsschließung gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers

07/04/2021

Der Arbeitgeber trägt das Risiko pandemiebedingter Betriebsschließungen und muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit einer behördlich angeordneten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen.

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Dr. Nina Hartmann
Partnerin
München
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Marina Bumeder
Senior Associate
München