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Crowdworker: Kein Arbeitsverhältnis mit Plattformbetreiber

11/12/2019

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einer Veränderung der Arbeitswelt und damit auch zur Entstehung gänzlich neuer Tätigkeitsmodelle. Bei der Anwendung der bestehenden Gesetze auf moderne Beschäftigungsmodelle kann es zu Unklarheiten darüber kommen, wie diese sich in die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen einfügen und welche Regelungen überhaupt Anwendung finden. Diese Fragen stellen sich insbesondere auch beim sog. Crowdworking. Das LAG München hat (mehr…)

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Autoren

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Kira Falter
Partnerin
Köln
Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec.