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Der BGH, eine EU-Richtlinie und hohe Bankgebühren in Tschechien

24/10/2012

Der BGH hat sich im Juni 2011 mit der Wirksamkeit von AGB- Bestimmungen befasst, aufgrund derer Kunden Sondergebühren für die Führung und Verwaltung ihres Darlehenskontos zu zahlen hatten. Bei einem Darlehen verlangten die Banken in der Vergangenheit regelmäßig neben dem eigentlichen Kreditzins monatliche Gebühren in Höhe von üblicherweise 6-10 Euro für die Führung des Darlehenskontos, ohne dass damit weitere Dienstleistungen (mehr…)

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