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Der grenzüberschreitende Herein-Formwechsel: Die erforderliche Dokumentation

16/08/2017

Wie im vorherigen Blogbeitrag dieser Serie ausgeführt, finden auf den grenzüberschreitenden Herein-Formwechsel einer Gesellschaft der Rechtsform eines anderen EU- oder EWR-Staates die §§ 190 ff. UmwG sowie Art. 8 SE-VO analoge Anwendung. Dieser Blogbeitrag soll als kleine Praxishilfe zur Umsetzung eines grenzüberschreitenden Herein-Formwechsels in eine deutsche GmbH und Erstellung der erforderlichen Dokumentation dienen. Bescheinigung der im Wegzugsstaat zuständigen Behörde ist (mehr…)

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Autoren

Birgit Seibold, LL.M. (University of Essex)
Dr. Anja Wiedemann