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Details zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

01/02/2018

Die bisher eher geringe praktische Relevanz des Entgelttransparenzgesetzes dürfte sich im Laufe des Jahres ändern. Denn seit dem 06. Januar 5018 kann der Auskunftsanspruch gemäß § 10 ff EntgTranspG geltend gemacht werden. Entgelt im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes Nach § 5 Abs. 1 EntgTranspG sind Entgelte im Sinne dieses Gesetzes alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in (mehr…)

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