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Die Stechuhr für alle – Neues System zur Arbeitszeiterfassung

15/05/2019

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Erfassung von Arbeitszeiten über die Dokumentation von Überstunden hinausgehen muss (Az: C-55/18). Arbeitgeber sollen künftig dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Arbeitszeiterfassung in Deutschland erfüllt nicht die Anforderungen des EuGH § 16 Abs. 2 ArbZG schreibt vor, dass Arbeitgeber zur Dokumentation von über die werktägliche (mehr…)

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Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec.
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Ulrike Thiel