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Die Zwei-Wochen-Frist als Fallstrick bei außerordentlichen Kündigungen – „Blankokündigung“ als Lösung in Compliance-Sachverhalten

11/04/2022

Außerordentliche (fristlose) Kündigungen müssen innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Ein tragfähiger Kündigungsgrund muss zu diesem Zeitpunkt aber (noch) nicht vorliegen.

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Autoren

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Dr. Saskia Pitzer
Counsel
Köln
Dr. Alexander Pionteck