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Diskriminierung am Arbeitsplatz – Die Folgen für den Arbeitgeber

12/09/2017

Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden dem Arbeitgeber sowohl Unterlassungs- als auch konkrete Handlungspflichten auferlegt. Danach hat er jede Benachteiligung zu unterlassen, welche die Merkmale der im Gesetz genannten Benachteiligungen aufweisen. Daneben ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die vom Gesetz erfassten und beschriebenen Benachteiligungen seiner Beschäftigten gar nicht erst zu ermöglichen. Im Notfall muss (mehr…)

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Anke Kuhn