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DSGVO-Abmahnungen: Kein Grund zur Entwarnung

22/03/2019

Das Landgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 13. September 2018 (Az. 11 O 1741/18) erstmals entschieden, dass ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen auch von Wettbewerbern verfolgt werden kann. Seitdem hat es zur Zulässigkeit datenschutzrechtlicher Abmahnungen weitere, teils widersprüchliche, gerichtliche Entscheidungen gegeben. Angesichts der großen Bedeutung der Thematik für die deutsche Wirtschaft werden in diesem Beitrag zum einen die bisherigen Gerichtsentscheidungen überblicksartig dargestellt. (mehr…)

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Dr. Lukas Stelten
Counsel
Köln