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DSGVO: Keine Änderung bisheriger Rechtsprechung zum Belästigungsverbot nach § 7 UWG

12/06/2019

Mit Urteil vom 7. Februar 2019 (Az. 6 U 2404/18) hat das OLG München entschieden, dass die Geltungserlangung der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) nichts an der bisherigen Rechtsprechung zum Belästigungsverbot gem. § 7 UWG ändert. Insbesondere bleibe es dabei, dass Mitbewerber den Rechtsverletzer auf Unterlassung in Anspruch nehmen könnten. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Beklagte und Berufungsklägerin Werbeanrufe getätigt, ohne vorab (mehr…)

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Dr. Lukas Stelten
Counsel
Köln