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Ehrenamtsstärkungsgesetz in Kraft getreten

14/06/2013

Am 28. März 2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (zuvor auch als Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz bezeichnet) verkündet worden. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die gemeinnützigkeits-, spenden- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

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Dr. Dirk Schauer
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Stuttgart