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Ein weiterer Meilenstein für die Niederlassungsfreiheit: Grenzüberschreitende Umwandlungen

08/07/2014

Mit seiner VALE-Entscheidung hat der EuGH den Weg für grenzüberschreitende Umwandlungen eröffnet: Gesellschaften können ihren Satzungssitz zukünftig identitätswahrend ins europäische Ausland verlegen – eine attraktive Option insbesondere für multinationale Unternehmen. Aktuell ergeben sich in der praktischen Umsetzung aber rechtliche Herausforderungen, denn bislang existieren in den Mitgliedstaaten keine harmonisierten Regelungen zur Durchführung grenzüberschreitender Umwandlungen. (Artikel auf Englisch)

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Petra Stoeckle
Principal Counsel
München