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Elternzeit – Kürzung von Urlaubsansprüchen (bislang) europarechtlich zulässig

11/09/2018

Die Kürzungsregelung des § 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beschäftigt die Gerichte hierzulande vielfach. Nach aktueller deutscher Gesetzeslage können Arbeitgeber Ansprüche auf Erholungsurlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 kürzen. In einer seiner letzten Entscheidungen befasste sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Zeitpunkt einer Kürzungserklärung. Die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte mussten sich hingegen in jüngerer Zeit (mehr…)

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Dr. Nina Hartmann
Partnerin
München