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Erbenhaftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

19/09/2016

Neben Grundstücken, Autos, Schmuck und Geld gehören häufig auch Gesellschaftsanteile zur Erbmasse. Dies können Anteile an Personenhandelsgesellschaften, bspw. einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG), sein. Vor allem eine mögliche Haftung für die in der Vergangenheit begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit dem eigenen Privatvermögen ist vielen Erben nicht hinreichend bekannt. Die Erbenhaftung Mit dem Tod des Erblassers bleiben dessen Verbindlichkeiten (mehr…)

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