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Erstes DSGVO-Bußgeld in Polen – fast EUR 220.000

27/03/2019

Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde (UODO) hat kürzlich die erste Geldbuße in Höhe von PLN 943 000 (EUR 219.538) wegen Nichterfüllung von Informationspflichten aus Art. 14 DSGVO verhängt. Das Bußgeld richtete sich gegen ein Unternehmen, das für kommerzielle Zwecke personenbezogene Daten verarbeitete, die aus öffentlich zugänglichen Quellen stammten (u.a. aus dem elektronischen Zentralregister) und solche, die die Wirtschaftstätigkeit betroffener Personen betrafen. Das (mehr…)

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Dr. Johanna M Hofmann, LL.M. (King's College London)