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EuGH: Keine Insolvenzanfechtung nach deutschem Recht bei der Erfüllung eines Vertrags, der ausländischem Recht unterliegt

17/05/2021

Die Anwendung des anfechtungsfreundlichen deutschen Rechts wird immer häufiger durch ein anfechtungsfeindlicheres ausländisches Recht gesperrt. Dies können sich Unternehmen bereits bei Vertragsschluss durch eine geschickte Rechtswahl zunutze machen.

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Dr. Max Finkelmeier
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Dr. Rolf Leithaus
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