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EuGH lässt rückwirkende Rechnungsberichtigung zu

04/10/2016

Der EuGH (Urteil vom 15.09.2016 – C-518/14) entschied, dass das Recht auf Vorsteuerabzug für das Jahr der ursprünglichen Rechnungsausstellung in Anspruch genommen werden könne. Entgegenstehende nationale Regelungen verstoßen gegen die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Finanzamt: Anforderungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt 2013 führte das Finanzamt Hannover-Nord eine Außenprüfung bei der Senatex GmbH (mehr…)

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Dr. Björn Demuth
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