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EuGH: Preisdiskriminierung durch marktbeherrschende Unternehmen nicht per se kartellrechtswidrig

26/04/2018

Der Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH″) hat mit Urteil vom 19. April 2018 in der Sache MEO (C-525/16) weitere, wenn auch nur grobe Leitlinien zur Auslegung des Art. 102 AEUV betreffend den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgestellt. Das Urteil lässt sich in eine Reihe mit dem Urteil des EuGH vom 6. September 2017 in Sachen Intel (C-413/14 P) stellen. Danach (mehr…)

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Dr. Nantje Johnston, LL.M. (LSE)
Principal Counsel
Hamburg