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EuGH-Urteil zu den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie

09/07/2015

Der EuGH hat entschieden, dass die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nur programmatische Formulierungen bloßer Ziele der Bewirtschaftungsplanung darstellen, sondern für jedes Vorhaben verbindlich sind. Kann ein Vorhaben zur Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers führen, darf es nicht genehmigt werden, es sei denn die Voraussetzungen einer Ausnahme liegen vor. Außerdem hat der EuGH die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens einer (mehr…)

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Dr. Fritz von Hammerstein
Partner
Hamburg
Dr. Nadine Lichtblau