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Facebook-Nutzer dürfen in bestimmten Fällen Pseudonyme verwenden

24/03/2022

Laut BGH hat ein Facebook-Nutzer gegenüber Meta den Klarnamen anzugeben. Auf der Plattform kann er u.U. jedoch unter Verwendung eines Pseudonyms agieren.

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Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford)
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