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Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren – (k)ein Kinderspiel?

11/06/2019

Voraussetzung für die Teilnahme einer Forderung in einem Insolvenzverfahren ist, dass sie zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wird. Erst dann kann ein Gläubiger im späteren Verlauf des Verfahrens mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen. Selbst ist der Gläubiger – die eigene Forderung pünktlich anmelden Die Forderungsanmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Sachwalter (im Fall einer Eigenverwaltung). Sie (mehr…)

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Autoren

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Dr. Alexandra Schluck-Amend
Partnerin
Stuttgart
Nicolas Kreuzmann, LL.M. (corp. restruc.)