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Gefahr der Irreführung bei Werbung mit CE-Kennzeichen

29/03/2016

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 25. Februar 2016 (Az.: I-15 U 58/15) verdeutlicht, dass das Werben mit einer CE-Kennzeichnung zur Irreführung des Durchschnittsverbrauchers führen kann. Kritisch sah es die Nennung des CE-Kennzeichens insbesondere in unmittelbarer Nähe zu echten Prüfsiegeln. OLG Düsseldorf untersagt Werbung mit „CE/TÜV/GS-geprüft“ Im Internet hatte ein Händler ein Produkt mit der Aussage „Inkl. Netzteil: (mehr…)

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Dr. Ulrich Becker
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