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Gerichtliche Klärung von Beschlussmängeln

08/01/2018

In der Gesellschafterversammlung bringen die Gesellschafter ihren Willen zum Ausdruck. Dabei entscheidet in aller Regel die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit die unterlegene Minderheit den Beschluss nicht akzeptieren möchte, wird sie den Beschluss zum Gegenstand einer Klage machen. In diesem Fall muss ein Gericht entscheiden, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss vorlagen. Feststellungskompetenz des Versammlungsleiters (mehr…)

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Dr. Daniel Otte, LL.M. (Boston Univ.)
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Köln