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Geschäftsführervertrag hebt Arbeitsverhältnis auf

08/03/2018

Die Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der Gesellschaft wirft regelmäßig die Frage nach dem Schicksal des zuvor bestehenden Arbeitsverhältnisses auf. Zum Schwur kommt es dann, wenn der Geschäftsführer abberufen wird und sich auf ein Arbeitsverhältnis beruft. Früher ging das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, das Arbeitsverhältnis ruhe während der Amtszeit als Geschäftsführer und lebe nach Abberufung wieder auf. Heute ist ständige (mehr…)

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Dr. Sören Langner, LL.M.
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