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Haftung von Geschäftsleitern für Verletzungen von Steuerpflichten in der Krise

24/06/2019

Die steuerlichen Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen sind schon im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weitreichend. In einer Krise verschärfen sich die Pflichten, je näher das Unternehmen auf eine Insolvenzantragspflicht zusteuert. Die in dieser Zeit begründeten Steuerforderungen sind als Insolvenzforderungen nach § 38 InsO zu qualifizieren, weshalb der Fiskus „nur″ in Höhe der Insolvenzquote befriedigt wird. Für gewöhnlich versuchen die Behörden, den Ausfall (mehr…)

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Dr. Alexander Witfeld
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Nicolas Kreuzmann, LL.M. (corp. restruc.)