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Harter Brexit: Dreimonatige Übergangszeit für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsangehörige

31/01/2019

Im Falle eines harten Brexits, d.h. einem Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Abkommen, verlieren britische Staatsangehörige die Vorzüge der Unionsbürgerschaft. Zu diesen Vorzügen gehört neben dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht und der Niederlassungsfreiheit auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese garantiert Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU und des EWR die Einreise sowie den Aufenthalt in Deutschland (auch zum Zwecke der Erwerbstätigkeit) ohne entsprechenden Aufenthaltstitel. (mehr…)

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