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Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis vergütungsfrei!

19/06/2015

Nach der Entscheidung des BGH vom 18.6.2015 (Az. I ZR 14/14) werden Zahnarztpraxen in aller Regel keinen GEMA-Beitrag mehr entrichten müssen. Bei anderen Praxen kommt es aber wohl weiterhin auf den Einzelfall an. Anlass: Hintergrundmusik-Rechtsprechung des EuGH Der EuGH hatte vor wenigen Jahren entschieden, dass der Zahnarzt Del Corso aus Neapel keine Gebühren für die Radio-Hintergrundmusik in seiner Zahnarztpraxis zu (mehr…)

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Dr. Frederik Leenen, LL.M. (UConn)
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Berlin