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Hotelübernachtung mit Parkplatz: 19 Prozent Umsatzsteuer

29/07/2016

Der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen war umsatzsteuerrechtlich seit seiner Einführung ein „hot topic″ im Hinblick auf dessen Anwendungsbreite. Die üblichen Hotel-Leistungen, wie Frühstück, Internet-Nutzung etc., wurden diskutiert. Trotz des relativ kurzen Bestehens der Regelung (seit 2010) hat die Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes die Finanzgerichte deshalb des Öfteren beschäftigt. Der Bundesfinanzhof entschied nun mit Urteil vom 01. März 2016 (mehr…)

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Tobias Schneider
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