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Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Verwirkung des Rechts des Leiharbeitnehmers sich auf ein fingiertes Arbeitsverhältnis zu berufen?

18/07/2018

Bei einem Verleih von Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis, bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung und bei einem Überschreiten der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer wird ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zum Entleiher nach § 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fingiert. Der Leiharbeitnehmer kann also gegenüber dem Entleiher geltend machen (und erforderlichenfalls einklagen), dass er nun „sein Arbeitnehmer″ sei. Gilt dies aber auch dann, wenn der Leiharbeitnehmer zunächst (mehr…)

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Kira Falter
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Köln
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Daniel Hennig
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