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Immobilienentwickler/Vermieter als Bauherr kein Unternehmer i.S.d. § 14 AEntG

19/07/2018

Nach § 14 AEntG haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers bzw. weiterer Subunternehmer für die Zahlung des Mindestentgelts an die Arbeitnehmer. Mit Entscheidung vom 25. Januar 2018 hat das LAG Berlin-Brandenburg (Az.: 21 Sa 1231/17) die einschränkende Auslegung des Unternehmerbegriffs zur Haftung im Baugewerbe (§ 1a AEntG a.F.) (mehr…)

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Dr. Angela Emmert
Partnerin
Köln