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Investitionen in Deutschland: Leitfaden für polnische Investoren – Teil 9

22/02/2016

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist für die wichtigsten Entscheidungen einer GmbH zuständig, so etwa für Änderungen des Unternehmensgegenstandes und sonstiger Teile der Satzung. Der Gesellschafterversammlung steht auch das ausschließliche Recht zu, über die Liquidation der GmbH zu entscheiden. Im Wesentlichen dient die Gesellschafterversammlung Informations- und Entscheidungszwecken. Das gilt sowohl für die (mehr…)

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Dr. Igor Stenzel
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Berlin